Weird Vibes - Peach & Rosemary Lemonade
Weird Vibes - Peach & Rosemary Lemonade
Dieses LongFill Aroma entfaltet eine betörende Mischung aus saftigem Pfirsich und einem Hauch von aromatischem Rosmarin, die zusammen eine einzigartig verführerische Geschmackslandschaft kreieren. Die Zugabe von frischer Limonade bereichert das Bouquet mit einer zarten Säure und Spritzigkeit, die das Aroma auf eine neue Ebene der Erfrischung hebt. Ideal für Dampfer, die auf der Suche nach einem innovativen und erfrischenden Geschmackserlebnis sind, verspricht dieses Aroma eine unvergessliche Reise durch süße, kräuterige und belebende Geschmacksnoten.
Inhalt: 10 ml in 60 ml Flasche
Dosierempfehlung: Kann je nach Gerät variieren. Bitte Gebrauchsanweisungen auf dem Gerät und auf dem Liquid beachten!
Inhaltsstoffe: Propylenglycol, Glycerin, Aromen
Nikotinmenge: 0
Signalwort | Gefahr |
Gefahrenhinweise H-Sätze | Flam. Liq. 2: H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. |
Sicherheitshinweise P-Sätze | P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P233: Behälter dicht verschlossen halten. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Atemschutz/Augenschutz/Schutzschuhe tragen. P370+P378: Bei Brand: ABC-Pulverlöscher zum Löschen verwenden. P403+P235: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P501: Inhalt/Behälter über das selektive Entsorgungssystem an Ihrem Wohnort zuführen. |
Zusätzliche Informationen | EUH208: Enthält Linalool. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
Sonstige Gefahren | Das Produkt erfüllt nicht die PBT-/ vPvB-Kriterien. Das Produkt erfüllt nicht die Kriterien bezüglich seiner endokrin wirkenden Eigenschaften. Es wird gewarnt, dass durch die Aufnahme dieses Produkts in ein nebelerzeugendes Gerät (Dämpfe usw.) die Einstufung in Bezug auf die akute Inhalationstoxizität in eine höhere Gefahrenkategorie erfolgen kann und zusätzlich die Anwendung von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erforderlich ist. |
UFI | 9XH9-H0UG-S009-J9AN |