Bad Candy - Blue Bubble
Das Bad Candy LongFill Aroma präsentiert sich als eine außergewöhnliche Kreation, die den nostalgischen Geschmack von Kaugummi mit der süß-säuerlichen Note frischer Blaubeeren meisterhaft kombiniert, ganz ohne den Zusatz von Eis für ein authentisches Geschmackserlebnis. Diese einzigartige Mischung verleiht jedem Zug eine intensive Geschmacksexplosion, die an die unbeschwerten Tage der Jugend erinnert. Dank des LongFill-Formats können Dampfer die Stärke des Aromas individuell anpassen, um es genau auf ihre Vorlieben abzustimmen. Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt des Bad Candy LongFill Aromas mit Kaugummi-Blaubeere-Geschmack und genießen Sie ein Dampferlebnis, das Sie geschmacklich in nostalgische Zeiten zurückversetzt.
Inhalt: 10 ml in 120 ml Flasche
Dosierempfehlung: Kann je nach Gerät variieren. Bitte Gebrauchsanweisungen auf dem Gerät und auf dem Liquid beachten!
Inhaltsstoffe: Propylenglycol, Glycerin, Aromen
Nikotinmenge: 0
Signalwort | Gefahr |
Gefahrenhinweise H-Sätze | Flam. Liq. 2: H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. |
Sicherheitshinweise P-Sätze | P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P233: Behälter dicht verschlossen halten. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Atemschutz/Augenschutz/Schutzschuhe tragen. P370+P378: Bei Brand: ABC-Pulverlöscher zum Löschen verwenden. P403+P235: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P501: Inhalt/Behälter über das selektive Entsorgungssystem an Ihrem Wohnort zuführen. |
Zusätzliche Informationen | EUH208: Enthält Linalool. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
Sonstige Gefahren | Das Produkt erfüllt nicht die PBT-/ vPvB-Kriterien. Das Produkt erfüllt nicht die Kriterien bezüglich seiner endokrin wirkenden Eigenschaften. Es wird gewarnt, dass durch die Aufnahme dieses Produkts in ein nebelerzeugendes Gerät (Dämpfe usw.) die Einstufung in Bezug auf die akute Inhalationstoxizität in eine höhere Gefahrenkategorie erfolgen kann und zusätzlich die Anwendung von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erforderlich ist. |
UFI | 9XH9-H0UG-S009-J9AN |