Bad Candy - Tricky Tea
Bad Candy - Tricky Tea
Das Bad Candy LongFill Aroma verwöhnt die Sinne mit einer klassischen und erfrischenden Mischung aus Eistee, reifer Mango, saftiger Birne und einem kühlenden Hauch von Eis. Diese Komposition fängt den Geschmack eines perfekt gebrauten Eistees ein, bereichert durch die tropische Süße der Mango und die subtile Frische der Birne, während der Eis-Effekt für eine belebende Kühle sorgt. Mit dem praktischen LongFill-Format lässt sich das Aroma individuell anpassen, sodass jeder Zug genau den persönlichen Geschmacksvorlieben entspricht. Dieses klassische Aroma bietet ein vielschichtiges Geschmackserlebnis, das sowohl erfrischend als auch fruchtig ist und zu jedem Zeitpunkt ein Stück Sommer in den Alltag bringt.
Aroma: Eistee, Mango, Birne, FrischInhalt: 10 ml in 120 ml Flasche
Dosierempfehlung: Kann je nach Gerät variieren. Bitte Gebrauchsanweisungen auf dem Gerät und auf dem Liquid beachten!
Inhaltsstoffe: Propylenglycol, Glycerin, Aromen
Nikotinmenge: 0
Signalwort | Gefahr |
Gefahrenhinweise H-Sätze | Flam. Liq. 2: H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. |
Sicherheitshinweise P-Sätze | P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P233: Behälter dicht verschlossen halten. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Atemschutz/Augenschutz/Schutzschuhe tragen. P370+P378: Bei Brand: ABC-Pulverlöscher zum Löschen verwenden. P403+P235: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P501: Inhalt/Behälter über das selektive Entsorgungssystem an Ihrem Wohnort zuführen. |
Zusätzliche Informationen | EUH208: Enthält Linalool. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
Sonstige Gefahren | Das Produkt erfüllt nicht die PBT-/ vPvB-Kriterien. Das Produkt erfüllt nicht die Kriterien bezüglich seiner endokrin wirkenden Eigenschaften. Es wird gewarnt, dass durch die Aufnahme dieses Produkts in ein nebelerzeugendes Gerät (Dämpfe usw.) die Einstufung in Bezug auf die akute Inhalationstoxizität in eine höhere Gefahrenkategorie erfolgen kann und zusätzlich die Anwendung von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erforderlich ist. |
UFI | 9XH9-H0UG-S009-J9AN |