Bad Candy - Monstar Machine
Erleben Sie mit dem Bad Candy LongFill Aroma die kraftvolle Fusion aus dem belebenden Geschmack von Monsta Energy und einem eiskalten Hauch, der für eine erfrischende Note sorgt. Diese einzigartige Mischung fängt die Essenz des berühmten Energy-Drinks ein und verleiht ihm mit einem kühlen Twist eine neue Dimension, die Ihre Geschmacksknospen belebt und gleichzeitig erfrischt. Das LongFill-Format bietet die Flexibilität, die Intensität des Aromas nach persönlichem Geschmack zu justieren, sodass Sie ein maßgeschneidertes Dampferlebnis genießen können. Lassen Sie sich von diesem energetisierenden Aroma mit seinem eisigen Kick verführen, das nicht nur für einen sofortigen Energieboost sorgt, sondern auch eine lang anhaltende Zufriedenheit verspricht.
Aroma: Monsta, FrischInhalt: 10 ml in 120 ml Flasche
Dosierempfehlung: Kann je nach Gerät variieren. Bitte Gebrauchsanweisungen auf dem Gerät und auf dem Liquid beachten!
Inhaltsstoffe: Propylenglycol, Glycerin, Aromen
Nikotinmenge: 0
Signalwort | Gefahr |
Gefahrenhinweise H-Sätze | Flam. Liq. 2: H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. |
Sicherheitshinweise P-Sätze | P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P233: Behälter dicht verschlossen halten. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Atemschutz/Augenschutz/Schutzschuhe tragen. P370+P378: Bei Brand: ABC-Pulverlöscher zum Löschen verwenden. P403+P235: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P501: Inhalt/Behälter über das selektive Entsorgungssystem an Ihrem Wohnort zuführen. |
Zusätzliche Informationen | EUH208: Enthält Linalool. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
Sonstige Gefahren | Das Produkt erfüllt nicht die PBT-/ vPvB-Kriterien. Das Produkt erfüllt nicht die Kriterien bezüglich seiner endokrin wirkenden Eigenschaften. Es wird gewarnt, dass durch die Aufnahme dieses Produkts in ein nebelerzeugendes Gerät (Dämpfe usw.) die Einstufung in Bezug auf die akute Inhalationstoxizität in eine höhere Gefahrenkategorie erfolgen kann und zusätzlich die Anwendung von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erforderlich ist. |
UFI | 9XH9-H0UG-S009-J9AN |